Die Abwicklung einer Erbangelegenheit kann mitunter recht anspruchsvoll sein. Je komplexer der Nachlass Ist, je mehr Erben beteiligt sind und je umfangreicher das Testament ist, umso größer wird die Gefahr von Unklarheiten und Streitigkeiten. Dies kann dazu führen, dass die Abwicklung des Erbes nicht so erfolgt, wie es der Erblasser ursprünglich wollte.
So können Vermächtnisse nicht erfüllt oder Gelder und Sachwerte zweckentfremdet werden. Auflagen, die an das Erbe gebunden sind, werden nicht erfüllt und Erben können derart in Streit geraten, dass der Nachlass nicht mehr in Ihrem Sinne abgewickelt wird. So steht unter Umständen Ihr gesamtes Lebenswerk auf dem Spiel.
Ist absehbar, dass es bei der Abwicklung des Nachlasses zu Problemen kommen könnte, kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dieser trägt dafür Sorge, dass die Erbschaft ganz im Sinne des Erblassers abgewickelt und Vermächtnisse, Auflagen und Anweisungen erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker handelt hierbei ausschließlich im Interesse des Erblassers. Die Erben sind nicht berechtigt, dem Testamentsvollstrecker Weisungen zu erteilen. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, die Wünsche und Anweisungen des Erblassers in seinem Sinne umzusetzen.