Rechtsanwältin Marion Scheibig


ERBRECHT

SICHERHEIT IN ERBANGELEGENHEITEN


Ein roter Ordner mit der Aufschrift „Erbrecht“

Das Erbrecht ist ein umfangreiches Gebiet, bei dem

die Ansprüche verschiedener Parteien innerhalb der

Familie oder innerhalb einer Partnerschaft häufig zu Differenzen führen.

Es ist empfehlenswert, bereits bei der Hinterlegung eines Testaments einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät. Die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar kann ebenfalls von einem Rechtsanwalt begleitet werden.


Zu den Fragen des Erbrechts gehören weiterhin die Beauftragung von Testamentsvollstreckungen und die Erteilung eines Erbscheines.

Wenn eine Erbengemeinschaft ein Erbe antritt, ist die Beratung und Betreuung durch einen Rechtsanwalt ebenfalls sinnvoll.

Rechtsanwältin Marion Scheibig berät Sie weiterhin in allen Fragen rund um die Erbfolge und die Inanspruchnahme eines Pflichtteils. Dieser tritt ein, wenn ein Erbe von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde. Das Pflichtteil steht dem Enterbten jedoch nicht automatisch zu, sondern muss unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt werden.
Marion Scheibig beantwortet weiterhin Fragen zu Themen wie
Ersatzerbschaft und Vermächtnis.

T E R M I N V E R E I N B A R E N

Rechtsanwältin Marion Scheibig

Flach-Fengler-Straße 74, 50389 Wesseling, Deutschland

02236 84 98 44 02236 94 72 91 info@rechtsanwaeltin-scheibig.de
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