Anwältin für Mutterschutz

Beratung und Informationen zu dem Thema Mutterschutz


Der Mutterschutz ist ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Werdende Mütter, die sich im Studium, in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, können ihre Rechte vor und nach der Entbindung geltend machen.

In dem Mutterschutzgesetz - aktuell in der Fassung vom 01. Januar 2018 - ist für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz geregelt. Im § 17 des Mutterschutzgesetzes ist bestimmt, dass eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht rechtswirksam ist. Ihr Recht auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses besteht bis zu vier Monaten nach der Entbindung. Dies gilt auch, wenn Sie sich in der Probezeit befinden und der Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft Bescheid wusste. Die für die Probezeit geltende zweiwöchige Kündigungsfrist hat bei einer Schwangerschaft keinen Bestand.

Möchten Sie das Arbeitsverhältnis - auch während einer Schwangerschaft - von sich aus beenden, steht einer Kündigung nichts entgegen. Dies kommt für Sie z. B. in Betracht, wenn Ihr Arbeitgeber nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreift. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes müssen von Ihnen nicht beachtet werden.

Das Mutterschutzgesetz sieht außerdem ein Beschäftigungsverbot von 14 Wochen vor. Der Zeitraum verteilt sich auf sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung. Wird der für die Geburt errechnete Termin überschritten, hat dies keinen Einfluss auf den Zeitraum des Beschäftigungsverbots. Es verbleibt bei den 14 Wochen.

Laut dem Mutterschutzgesetz muss Ihr Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, sobald Sie ihn von Ihrer Schwangerschaft unterrichtet haben. Hier kommt auch auf Sie eine Pflichtaufgabe zu. Denn je eher der Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft erfährt, desto eher kann er auch die Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese Schutzmaßnahmen beziehen sich auf alle Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen. Der Arbeitgeber muss diese auf die Gefährdungslage überprüfen, von der Sie als werdende Mutter betroffen sein könnten.

Sie haben außerdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch einen Zuschuss des Arbeitgebers ergänzt wird. Dieses hilft Ihnen über den finanziellen Engpass hinweg, den Sie kompensieren müssen, weil Sie während der Schutzfrist nicht arbeiten dürfen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Rechtsanwältin für Mutterschutz Wesseling mit Rat und Tat zur Seite. Wir machen uns für Sie stark, damit Ihr Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz und das Beschäftigungsverbot einhält. Soweit noch nicht geschehen, veranlassen wir den Arbeitgeber, die Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die Ihnen nach dem Mutterschutzgesetz zustehen.

Haben Sie Fragen zur Beantragung des Mutterschafts- oder Elterngeldes, können Sie sich ebenfalls an Rechtsanwältin Marion Scheibig mit Standort in Wesseling wenden. Wir ermitteln die Höhe und sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Warum lohnt es sich, eine Rechtsanwältin für Mutterschutz Wesseling zu bestellen?

Rechtsanwältin Marion Scheibig aus Wesseling setzt sich für Ihre Interessen als werdende Mutter ein. Obwohl Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, sieht § 5 Absatz 1 Mutterschutzgesetz vor, dass Sie ab Kenntnis der Schwangerschaft Ihren Arbeitgeber darüber informieren und ihm auch den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen. Außerdem darf er verlangen, dass Sie ihm das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Dem Arbeitgeber muss dieses Recht zugestanden werden, weil er Ihren Arbeitsausfall durch eine Umverteilung auf die anderen Kolleginnen und Kollegen kompensieren muss.

Was Ihr Arbeitgeber in diesem Fall nicht darf, ist das Aussprechen einer Kündigung. Sollte dies geschehen sein, können Sie Ihre Recht auf Rücknahme der Kündigung geltend machen. Ihre Rechtsanwältin bietet Ihnen eine umfassende Hilfe zu allen Fragen an, die Sie zu diesem Thema haben.

Der kompetente Rat einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht den Mutterschutz betreffend bezieht sich darüber hinaus auf die Durchsetzung aller Rechte, die Ihnen als werdende Mutter in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zustehen.

Welche Vorteile Sie aus einer Beratung ziehen können?

Beauftragen Sie Ihre Rechtsanwältin für Mutterschutz können Sie daraus die folgenden Vorteile für sich ziehen:

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen, die Sie zum Thema Mutterschutz haben.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Mutterschutzlohn korrekt berechnet wird. Dies bezieht sich besonders auf Verdiensterhöhungen und Verdienstkürzungen. Letztere beeinflussen die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht, wenn sie nicht auf einer verschuldeten Arbeitsversäumnis beruhen.

Sollte Ihr Arbeitgeber sich nicht an das Beschäftigungsverbot halten, wirken wir entsprechend auf ihn ein. Das Beschäftigungsverbot gilt in der Regel für 14 Wochen. Es beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, dass der besondere Kündigungsschutz auch während der Elternzeit eingehalten wird.

Fazit

Als werdende Mutter, die sich in einer Ausbildung oder in einem Arbeitsverhältnis befindet, stehen Ihnen nach dem Mutterschutzgesetz besondere Rechte zu. Neben einem besonderen Kündigungsschutz profitieren Sie vor und während der Entbindung von einem Beschäftigungsverbot. Zudem ist Ihr Arbeitgeber angehalten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Ihnen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.

Lassen Sie sich bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte von einer anwaltlichen Beratung begleiten, werden Sie in allen Phasen Ihres Mutterschutzes fachlich kompetent und erfahren unterstützt.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitergehende Informationen zum Thema Mutterschutz und den Rechten, die Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen können? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf.